Die Mietpreisbremse wirkt (laut einer Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums)

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Evaluierungsbericht zur Mietpreisbremse vorgestellt. Die Mietpreisbremse verlangsame den Anstieg der Mieten in den von ihr erfassten Gebieten moderat, so die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des BMJV erstellte Studie. Der Effekt liege in einer Größenordnung von zwei bis vier Prozent, so Studienautor Claus Michelsen vom DIW. Eine Evaluierung der Mietpreisbremse hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart.

Während die Mieten in Bestandsgebäuden unter Geltung der Mietpreisbremse weniger stark stiegen, ist der Studie zufolge in Neubauten, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, ein gegenteiliger Effekt festzustellen. Dort zogen die Mieten stärker an als zuvor.

Die befürchteten negativen Auswirkungen der Mietpreisbremse auf die Bautätigkeit seien bisher ausgeblieben. Auch seien kaum Hinweise auf eine reduzierte Instandhaltungstätigkeit oder geringere Wohnqualität von Mietwohnungen sowie auf Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu finden.

In der Evaluierung der Mietpreisbremse hat das DIW die Erkenntnisse verschiedener empirischer Studien zusammengefasst und Ergebnisse eigener Auswertungen dargestellt.

Mietpreisbremse soll verlängert werden

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden und kündigte an, im Frühjahr einen Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorzulegen. Die aktuelle Regelung ist bis zum Jahr 2020 befristet. Zugleich betonte die Ministerin, allein die Mietpreisbremse könne den angespannten Wohnungsmarkt nicht heilen. Zusätzlich seien mehr Neubau und mehr sozialer Wohnungsbau nötig.

Fast alle Länder setzen Mietpreisbremse um

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Zuletzt sind die Vorschriften zur Mietpreisbremse durch das Mietrechtsanpassungsgesetz, das zum 1.1.2019 in Kraft getreten ist, verschäft worden.

Dreizehn Bundesländer haben die Mietpreisbremse umgesetzt. In einigen Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen halten allerdings Gerichte die jeweiligen Landesverordnungen mangels hinreichender Begründung für unwirksam. Die 67. Zivilkammer des LG Berlin hält die Vorschriften zur Mietpreisbremse insgesamt für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Entscheidung aus Karlsruhe steht noch aus.

Evaluierung der Mietpreisbremse im Volltext

Das BMJV stellt die Evaluierung der Mietpreisbremse, eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie eine Zusammenfassung der bisher zur Mietpreisbremse ergangenen Rechtsprechung auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung.

Quelle: haufe.de

  24. Januar 2019