Vermieten

Lehnen Sie sich zurück und überzeugen Sie sich selbst. Jahrelange Erfahrung im Bereich der Vermietung zeichnet uns aus.
Wir sind für Sie da – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Mietvertrages. Selbstverständlich koordinieren wir auch die Übergabe mit Anfertigung eines Übergabeprotokolls.

Sicherheit ist uns enorm wichtig! Daher übernehmen wir die Bonitätsprüfung der Mieter mit Selbstauskunft und fordern Einkommensnachweise an.

Wir kümmern uns um die Immobilienanzeige und die Interessentensuche. Ferner koordinieren wir für Sie die Besichtigungstermine und holen die Bonitätsauskünfte für Vertragsverhandlungen für Sie ein. Wir nehmen Ihnen den gesamten Bereich der Vermittlung ab

Wenn Sie alle notwendigen Aufgaben zur Immobilienvermietung selbst übernehmen wollen, müssen Sie viel Zeit und Nerven investieren. Daher zählt die professionelle Immobilienvermittlung zu unseren Kernkompetenzen. Wir sorgen für eine zügige und komfortable Umsetzung Ihrer Wünsche und Anforderungen.

Das Besondere: Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand

  • Beratung zur Vermietung
  • Standortanalyse
  • Mietpreisberechnung
  • Unterstützung bei der Unterlagenbeschaffung
  • Professionelle Objektaufnahmen
  • Erstellung eines hochwertigen und detaillierten Exposés
  • 360 Grad Panoramatour
  • Grundrissoptimierung
  • Mietvertragsverhandlungen
  • Erstellung Mietvertrag sowie anschließend die Mietvertragsunterzeichnung
  • Objektübergabe / Schlüsselübergabe

Insbesondere in Verbindung mit unserem Immobilienverwaltungs-Service ergeben sich hier Synergieeffekte.

Vereinfacht ausgedrückt besagt das Bestellerprinzip, dass der Besteller (Auftraggeber) für die Bestellung (Auftrag) bezahlt („Wer bestellt, soll bezahlen“). Beauftragt der Vermieter einen Makler und dies führt zur Vertragsunterzeichnung, muss dieser folglich die Courtage entrichten. Eine Provisionspflicht des Mieters kommt nur dann in Betracht, wenn dieser den Makler in Schriftform beauftragt und es zum Vertragsabschluss kommt. Das Bestellerprinzip findet jedoch nur auf die Vermietung von Wohnraum Anwendung. Vor der Neuregelung (Juni 2015) konnte der Vermieter einen Makler kostenlos mit der Vermittlung betrauen und den Mieter die Courtage entrichten lassen.