Grundsteuer in Bayern

Bis 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell oder Landesgesetz. Bayern geht wie angekündigt den Sonderweg mit seinem „reinen“ Flächen-Modell. Der Gesetzentwurf wurde jetzt vom Kabinett beschlossen. Eine Grundsteuer C wird es wohl nicht geben.

Das bayerische Konzept sieht vor, die Steuerlast unabhängig vom Wert des Grundstücks und der Immobilie zu ermitteln. Die Höhe der Steuer soll sich nur nach Grundstücksfläche (vier Cent pro Quadratmeter) und Gebäudefläche (50 Cent pro Quadratmeter), der Nutzung und dem von den Kommunen festgesetzten Hebesatz berechnen. Neben einem Abschlag für Wohnflächen von 30 Prozent, sind zusätzliche Abschlagsmöglichkeiten für besonders große Grundstücke, Denkmäler und den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

„Ein wertabhängiges Modell, wie vom Bund vorgeschlagen, führt bei steigenden Grundstückspreisen zu regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen „durch die Hintertür“, erklärte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am 8. Dezember in München. Beschlossen wurde der Regierungsentwurf vom Kabinett auf einer Sondersitzung am 6. Dezember. Medienberichten zufolge war auch die sogenannte Grundsteuer C, die es Kommunen erlauben würde, einen erhöhten Grundsteuerhebesatz für brachliegende, aber baureife Grundstücke zu erheben, Thema im Kabinett: Die ist offenbar vom Tisch.

Die Landesregierung in München hatte im Bundesgesetz, das Ende 2019 verabschiedet worden ist, die Öffnungsklausel durchgesetzt. So können die Länder vom Bundesmodell von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) abweichen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Wer das Scholz-Modell übernimmt, muss nichts weiter tun, wer den Sonderweg einschlägt, muss ein eigenes Gesetz verabscheiden. Für die Umsetzung durch die Länder gilt eine Frist bis Ende 2024.

  10. Dezember 2020
  Kategorie: Finanzen · Politik · Recht