Balkon-Kraftwerke

Balkon-Kraftwerke sind eine großartige Möglichkeit, um erneuerbare Energie in die eigenen vier Wände zu bringen. Diese Art von Photovoltaikanlagen werden auf dem Balkon montiert und können den Strombedarf von Wohnungen oder Häusern teilweise oder vollständig decken. Allerdings ist die aktuelle Rechtslage bezüglich Balkon-Kraftwerken nicht eindeutig, insbesondere in Bezug auf Miet- und Eigentumswohnungen.

Mietwohnungen

In Mietwohnungen ist die Installation von Balkon-Kraftwerken durch den Mieter nur dann erlaubt, wenn der Vermieter zustimmt. Der Mieter muss in diesem Fall die Zustimmung schriftlich einholen. Der Vermieter darf die Zustimmung jedoch nur dann verweigern, wenn die Installation des Balkon-Kraftwerks eine unzumutbare Belastung für das Gebäude oder andere Mieter darstellt.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Mieter in der Regel nicht das Recht hat, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Wenn der Vermieter also die Installation eines Balkon-Kraftwerks nicht genehmigt, kann der Mieter sich nicht darauf berufen, dass er ein Recht auf Eigentum und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.

Eigentumswohnungen

In Eigentumswohnungen ist die Installation von Balkon-Kraftwerken grundsätzlich erlaubt, da der Eigentümer das Recht hat, Änderungen an seiner Wohnung vorzunehmen. Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft bestimmte Einschränkungen auferlegen, insbesondere wenn die Installation des Balkon-Kraftwerks Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes hat.

Es ist daher ratsam, sich vor der Installation eines Balkon-Kraftwerks in einer Eigentumswohnung über die spezifischen Regelungen der Eigentümergemeinschaft zu informieren. In der Regel sind jedoch kleinere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt erlaubt.

Fazit

Die aktuelle Rechtslage zu Balkon-Kraftwerken ist komplex und kann je nach Wohnsituation variieren. In Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, während in Eigentumswohnungen in der Regel das Recht auf Installation besteht, solange bestimmte Einschränkungen eingehalten werden. Wenn Sie daran interessiert sind, ein Balkon-Kraftwerk zu installieren, sollten Sie sich daher immer vorab über die geltenden Bestimmungen informieren und gegebenenfalls die Zustimmung Ihres Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen.

  18. April 2023