Bundesgerichtshof entscheidet: Rückforderung ist rechtens – was Sie jetzt wissen müssen
Die Reservierungsgebühr beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist ein Thema, das sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von großer Bedeutung ist. Die Reservierungsgebühr ist eine Zahlung, die der Käufer leisten muss, um das Objekt vorübergehend zu reservieren. Diese Zahlung soll sicherstellen, dass der Käufer seine Kaufabsicht ernsthaft verfolgt und dem Verkäufer eine gewisse Planungssicherheit geben.
Allerdings ist die Frage, ob eine Reservierungsgebühr rechtlich zulässig ist, in den letzten Jahren zu einem Streitpunkt geworden. Käufer kritisieren oft die Höhe der Gebühr und die Unklarheit darüber, ob sie bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag zurückerstattet wird. Verkäufer hingegen argumentieren, dass sie durch die Zahlung einer Reservierungsgebühr vor unseriösen Käufern geschützt werden.
Am 14. Januar 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt, das die Rechtslage bezüglich der Reservierungsgebühr klärt. In dem Fall hatte ein Käufer eine Wohnung reserviert, indem er eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises zahlte. Der Käufer trat später vom Kaufvertrag zurück und forderte die Rückerstattung der Gebühr. Der Verkäufer weigerte sich jedoch, die Gebühr zurückzuzahlen und behielt sie als Schadensersatz ein.
Der BGH entschied in diesem Fall, dass eine Reservierungsgebühr nur dann zulässig ist, wenn sie angemessen ist und der Verkäufer im Falle eines Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag einen Schaden erlitten hat. Eine Reservierungsgebühr darf nicht als pauschale Entschädigung für den Verkäufer dienen und darf auch nicht den eigentlichen Kaufpreis übersteigen.
Im konkreten Fall urteilte der BGH, dass die 10%ige Reservierungsgebühr unangemessen und damit unwirksam war. Der Verkäufer hatte keine ausreichenden Gründe vorgetragen, um den Schaden zu belegen, der ihm durch den Rücktritt des Käufers entstanden war.
Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt, um die Rechtslage bezüglich der Reservierungsgebühr beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zu klären. Es gibt Käufern mehr Sicherheit und schützt sie vor überhöhten oder ungerechtfertigten Gebühren. Verkäufer hingegen müssen nun nachweisen, dass sie bei einem Rücktritt des Käufers einen Schaden erlitten haben, um eine Reservierungsgebühr einbehalten zu können.
Insgesamt ist das Urteil des BGH ein wichtiger Schritt, um die Transparenz und Fairness beim Kauf von Immobilien zu erhöhen. Es gibt Käufern mehr Sicherheit und schützt sie vor ungerechtfertigten Gebühren, während Verkäufer weiterhin vor unseriösen Käufern geschützt werden.
Zusätzlich hat der BGH nun am 20. April 2023 entschieden, dass Makler nicht berechtigt sind, Reservierungsgebühren von potenziellen Immobilienkäufern zu erheben, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Diese Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen und ist daher nichtig. Dies gilt auch, wenn der Vorbehalt nicht im ursprünglichen Maklervertrag stand, sondern später gesondert vereinbart wurde. In einem Fall in Sachsen verlangte ein Immobilienmakler eine Gebühr von 1 % des Kaufpreises, die bei Nichtzustandekommen des Kaufs nicht erstattungsfähig war. Allerdings hat der BGH entschieden, dass das Maklerbüro diese Gebühr erstatten muss. Eine Zurückbehaltungsvereinbarung gilt nicht als gesonderter Vertrag, sondern als ergänzende Bestimmung zum Maklervertrag. Während potenzielle Käufer ein gewisses Interesse an einer Vorbestellung haben, können Eigentümer immer noch entscheiden, an jemand anderen zu verkaufen oder überhaupt nicht zu verkaufen.