Grundsteuer-Reform

Am Freitag haben sich die Finanzminister des Bundes und der Länder in Berlin auf Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer geeinigt. Doch mehr als ein Kompromiss ist es eigentlich nicht. Kritik kommt aus der Unionsfraktion und aus der Immobilienwirtschaft. Die Kommunen drängen auf zügige weitere Klärungen.

„Weiterhin problematisch ist, dass die Bewertung der Gewerbeimmobilien völlig unklar ist“, sagte etwa Fritz Güntzler (CDU), Berichterstatter der Fraktion für die Grundsteuer, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Aus Sicht der Union seien weitere Gespräche erforderlich. Für eine gute Nachricht hält er, dass das ursprüngliche Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vom Tisch ist.

Im Eckpunkte-Papier der Finanzminister wird ein Modell angestrebt, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und durchschnittliche Mietkosten herangezogen werden.

Mit der Einbeziehung der Gebäude ermögliche der jetzt erzielte Kompromiss eine wertabhängige Lösung mit größtmöglicher Steuergerechtigkeit, erklärte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, Karl-Heinz Frieden. Grund zum Aufatmen gebe es aber erst, wenn auch tatsächlich ein entsprechender Gesetzentwurf vorliege.

Immobilienwirtschaft warnt vor Bürokratie und Mietsteigerungen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht den Kompromiss eher kritisch und sagte „eine in vielen Fällen starke Kostensteigerung gerade bei preiswert vermieteten Wohnungen in sonst teuren Lagen“ voraus.

„Damit ziehen weitere dunkle Wolken für das bezahlbare Wohnen auf.“ GdW-Präsident Axel Gedaschko

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnte vor einem hohen Verwaltungsaufwand und der drohenden Benachteiligung des dringend notwendigen Neubaus durch die Berücksichtigung des Baujahrs. Dies sei kein Kompromiss, sondern letztlich ein wertabhängiges Modell in anderer Verpackung.

„Das Motto der jetzt vorgeschlagenen Eckpunkte scheint zu sein: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.“ ZIA-Präsident Andreas Mattner

Eine Einbeziehung von einzelnen Wertkomponenten berge unter anderem das Risiko der Streitanfälligkeit.

Auch der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, hält den Kompromiss für komplizierter als die von seinem Institut bevorzugte reine Flächensteuer, aber für „akzeptabel“. Entscheidend sei, auf eine Wertermittlung individueller Immobilien zu verzichten. Es werde auf eine Kombination von Grundstücks- und Gebäudeflächen mit regionalen Durchschnittswerten und Durchschnittsmieten hinauslaufen, ergänzt um Angaben zum Baujahr, meinte Fuest.

Städte und Politik: Zwischen schneller Einigung und weiterem Verhandlungsbedarf

Die Kommunen sind interessiert daran, dass es zu einer schnellen Einigung kommt. Für sie ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle.

„Jetzt muss schnell – bis spätestens Ostern – ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.“ Helmut Dedy,  Hauptgeschäftsführer Deutscher Städtetag

Das sei nötig, damit die Grundsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, bis Ende dieses Jahres neu geregelt werde. Sonst würde sie ab 2020 wegfallen. Damit der mehrmonatige Gesetzgebungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann, müsste die Arbeit an einem neuen Gesetz im Februar beginnen.

Das Gesetz müsse zum Jahresende unter Dach und Fach sein, sagte auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Wir dürfen nicht riskieren, dass den Kommunen die Einnahmen ab 2020 in der Kasse fehlen.“ Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident Schleswig-Holstein

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder erklärte im „Handelsblatt“, er sehe den Kompromiss noch nicht als zustimmungsfähig an. Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sei man auf dem Weg, „aber noch lange nicht am Ziel“. Söder hatte im Vorfeld des Spitzentreffens im Bundesfinanzministerium angekündigt, notfalls ein eigenes Modell erarbeiten zu wollen.

Weitere intensive Gespräche hält auch der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Kai Wegner (CDU), für nötig. Auch er sieht die Miethöhe als wertabhängige Komponente problematisch. Ein „Mieterhöhungsturbo“ in angespannten städtischen Wohnungsmärkten müsse verhindert werden.

Quelle: haufe.de

  5. Februar 2019
  Kategorie: Finanzen · Immobilien-Blog · Politik · Recht