So sparen Immobilienbesitzer mit der Grundschuld
Bei einem Verkauf der Immobilie ist es sinnvoll, die bestehende Grundschuld weiterzureichen. Das wird als Grundschulabtretung bezeichnet. Die eingetragene Grundschuld bekommt dabei lediglich den Vermerk, dass sie an den Kreditgeber des Erwerbers abgegeben wurde.
Sowohl Verkäufer als auch Erwerber sparen: der eine 300 Euro für die Löschung der beispielsweise 150 000 Euro schweren Belastung, der andere rund 600 Euro Gebühren für den Neueintrag. Im Gegenzug übernimmt er die Gebühren für die Abtretung, im Beispiel etwa 300 Euro. Die Banken spielen mit, weil die Kreditsicherheit über die Immobilie gewährleistet bleibt. Sind beide Parteien beim selben Geldinstitut, ist keine Abtretung notwendig.
Eine bestehende Grundschuld kann auch zur Sicherung von Darlehen der eigenen Kinder abgetreten werden. Etwa als Zusatzsicherheit für deren Immobilienerwerb, wie Christoph Santel vom Kreditvermittler Enderlein erläutert. Das funktioniert ganz oder teilweise, so dass Eltern sich die Tür offenhalten, den Rest noch für ein mögliches eigenes Darlehen zu verwenden. Flexibilität und Kosten sind für Santel Argumente, eine Grundschuld nicht abzulösen. Löschen sollte nur derjenige, „der sich definitiv sicher ist, diese nicht irgendwann nutzen zu wollen“.
„Trotzdem sollten Immobilienbesitzer auf Nummer sicher gehen“, sagt Monz. Er rät, von der Bank eine Löschungsbewilligung einzuholen, sobald der ursprüngliche Kredit vertragsgemäß getilgt ist. In diesem Papier erklärt sich der Finanzierer mit der Löschung einverstanden. Der ehemalige Darlehensnehmer gewinnt Handlungsfreiheit für alle Optionen. Das Dokument muss sorgfältig aufbewahrt werden, bei Verlust drohen Probleme mit der Wiederbeschaffung.
Axel Drückler von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weist auf eine Gefahr hin, die oftmals in den Klauseln der Bestellungsurkunde der Grundschuld steckt: „Da steht drin, dass ich mich der Zwangsvollstreckung über mein ganzes Vermögen unterwerfe.“
Das kann von Bedeutung sein, wenn mehrere Eigentümer da sind, aber nur einer von ihnen Schulden macht, erklärt Drückler. Das bedeutet: Alle haften für die Miesen des Einzelnen und könnten am Ende das Haus verlieren. Bei einer solchen Klausel ist ein sauberes Grundbuch besser als das Stehenlassen des Eintrags.
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit. Sie gibt dem Geldinstitut das Recht, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, falls der Schuldner die Raten nicht zahlt.